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Blechkonstruktion

Auswahl der Blechtoleranz

Die Maßtoleranznorm nach dem Herstellungsweg des gelieferten Erzeugnisses auswählen und anschließend die vereinbarten Grenzmaße festhalten. Die Werkstoffgüte allein legt nicht jede Maßanforderung fest.

Auswahlbeispiel: kaltgewalztes DC01-Blech

Annahme: unbeschichtetes, kaltgewalztes Blech für eine gekantete Abdeckung; Nenndicke 2,00 mm, Breite 1000 mm und Länge 2000 mm. Dieses Beispiel ordnet Dokumente zu und prüft ein angenommenes Lieferangebot. Es gibt keine Normtoleranztabelle wieder.

Die Fragen beim Einkauf getrennt beantworten
FrageReferenz / Vorgehen
Welcher Werkstoff und Lieferzustand?DC01 sowie erforderliche Oberfläche und Lieferzustand unter Bezug auf EN 10130 festlegen.
Welche Maßanforderungen?Für diesen kaltgewalzten Erzeugnisweg EN 10131 für Grenzabmaße und Formtoleranzen heranziehen. Geltungsbereich und Bestelloptionen mit dem Lieferanten bestätigen.
Welche Grenzmaße gelten tatsächlich?Vereinbarte Ausgabe, Dicken- und Breitenbereich, zutreffende Werkstoffkategorie, Toleranzklasse, Kantenzustand und Tabellenverweis festhalten. Die konkreten Grenzmaße dem geltenden Dokument oder einer dokumentierten Liefervereinbarung entnehmen.
Was gilt für die fertige Abdeckung?Funktionale Lochlagen, Fertigmaße und Winkel in der Bauteilzeichnung festlegen. Die Rohblechspezifikation legt diese Fertigteilgrenzen nicht fest.

Als konkreter Herstellerabgleich: SSAB ordnet Form 200 Cold-Rolled den Anforderungen an DC01 nach EN 10130 zu und liefert Maßtoleranzen nach EN 10131. Das stützt die Dokumentenauswahl, aber keinen pauschalen Zahlenwert für jede DC01-Bestellung.

Grenzmaßprüfung — angenommene Werte

Lernannahmen, keine Werte aus EN 10131: Der Lieferant biete ausdrücklich einen Dickenbereich von 1,90–2,10 mm an; die Konstruktion benötige 1,95–2,05 mm. Für diesen Vergleich der Spezifikationsgrenzen wird die Messunsicherheit ausgeklammert; es handelt sich nicht um gemessene Prüfergebnisse.

Eigenständiger Vergleich zweier angenommener Bereiche
AnforderungUnteres GrenzmaßOberes GrenzmaßGesamte Toleranzbreite
Lieferangebot1,90 mm2,10 mm0,20 mm
Konstruktionsanforderung1,95 mm2,05 mm0,10 mm

Das Angebot gewährleistet die Konstruktionsanforderung nicht: 1,90 < 1,95 und 2,10 > 2,05. Sein Bereich ist doppelt so breit: 0,20 / 0,10 = 2. Die Nennmaßangabe „2 mm“ beseitigt diesen Widerspruch nicht.

Maßnahme: die erforderlichen Grenzmaße schriftlich vereinbaren, die Konstruktion nach Funktionsprüfung anpassen oder einen anderen geeigneten Beschaffungsweg wählen. Nicht voraussetzen, dass „Sondertoleranz“ automatisch den benötigten Bereich ergibt.

Entscheidung vor der Freigabe dokumentieren

  • Werkstoffgüte, Erzeugnisweg, Nennmaße und Stückzahl gemeinsam festhalten.
  • Vertragliche nationale Normfassung, Ausgabe, Änderungen und vereinbarte Toleranzoptionen benennen.
  • Grenzmaße und Quelle neben der funktionalen Anforderung dokumentieren; Breite, Länge und Ebenheit gesondert bestätigen.
  • Messbedingungen und Entscheidungsregel vor der Prüfung vereinbaren; grenznahe Messwerte erfordern die Berücksichtigung der Messunsicherheit.

Technische Quellen

Geltungsbereiche und Herstellerangaben am 27. Oktober 2026 geprüft. Vollständige numerische Normtabellen werden nicht wiedergegeben.

Blechformate und Bestellung →

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