Die Maßtoleranznorm nach dem Herstellungsweg des gelieferten Erzeugnisses auswählen und anschließend die vereinbarten Grenzmaße festhalten. Die Werkstoffgüte allein legt nicht jede Maßanforderung fest.
Auswahlbeispiel: kaltgewalztes DC01-Blech
Annahme: unbeschichtetes, kaltgewalztes Blech für eine gekantete Abdeckung; Nenndicke 2,00 mm, Breite 1000 mm und Länge 2000 mm. Dieses Beispiel ordnet Dokumente zu und prüft ein angenommenes Lieferangebot. Es gibt keine Normtoleranztabelle wieder.
| Frage | Referenz / Vorgehen |
|---|---|
| Welcher Werkstoff und Lieferzustand? | DC01 sowie erforderliche Oberfläche und Lieferzustand unter Bezug auf EN 10130 festlegen. |
| Welche Maßanforderungen? | Für diesen kaltgewalzten Erzeugnisweg EN 10131 für Grenzabmaße und Formtoleranzen heranziehen. Geltungsbereich und Bestelloptionen mit dem Lieferanten bestätigen. |
| Welche Grenzmaße gelten tatsächlich? | Vereinbarte Ausgabe, Dicken- und Breitenbereich, zutreffende Werkstoffkategorie, Toleranzklasse, Kantenzustand und Tabellenverweis festhalten. Die konkreten Grenzmaße dem geltenden Dokument oder einer dokumentierten Liefervereinbarung entnehmen. |
| Was gilt für die fertige Abdeckung? | Funktionale Lochlagen, Fertigmaße und Winkel in der Bauteilzeichnung festlegen. Die Rohblechspezifikation legt diese Fertigteilgrenzen nicht fest. |
Als konkreter Herstellerabgleich: SSAB ordnet Form 200 Cold-Rolled den Anforderungen an DC01 nach EN 10130 zu und liefert Maßtoleranzen nach EN 10131. Das stützt die Dokumentenauswahl, aber keinen pauschalen Zahlenwert für jede DC01-Bestellung.
Grenzmaßprüfung — angenommene Werte
Lernannahmen, keine Werte aus EN 10131: Der Lieferant biete ausdrücklich einen Dickenbereich von 1,90–2,10 mm an; die Konstruktion benötige 1,95–2,05 mm. Für diesen Vergleich der Spezifikationsgrenzen wird die Messunsicherheit ausgeklammert; es handelt sich nicht um gemessene Prüfergebnisse.
| Anforderung | Unteres Grenzmaß | Oberes Grenzmaß | Gesamte Toleranzbreite |
|---|---|---|---|
| Lieferangebot | 1,90 mm | 2,10 mm | 0,20 mm |
| Konstruktionsanforderung | 1,95 mm | 2,05 mm | 0,10 mm |
Das Angebot gewährleistet die Konstruktionsanforderung nicht: 1,90 < 1,95 und 2,10 > 2,05. Sein Bereich ist doppelt so breit: 0,20 / 0,10 = 2. Die Nennmaßangabe „2 mm“ beseitigt diesen Widerspruch nicht.
Maßnahme: die erforderlichen Grenzmaße schriftlich vereinbaren, die Konstruktion nach Funktionsprüfung anpassen oder einen anderen geeigneten Beschaffungsweg wählen. Nicht voraussetzen, dass „Sondertoleranz“ automatisch den benötigten Bereich ergibt.
Entscheidung vor der Freigabe dokumentieren
- Werkstoffgüte, Erzeugnisweg, Nennmaße und Stückzahl gemeinsam festhalten.
- Vertragliche nationale Normfassung, Ausgabe, Änderungen und vereinbarte Toleranzoptionen benennen.
- Grenzmaße und Quelle neben der funktionalen Anforderung dokumentieren; Breite, Länge und Ebenheit gesondert bestätigen.
- Messbedingungen und Entscheidungsregel vor der Prüfung vereinbaren; grenznahe Messwerte erfordern die Berücksichtigung der Messunsicherheit.
Technische Quellen
Geltungsbereiche und Herstellerangaben am 27. Oktober 2026 geprüft. Vollständige numerische Normtabellen werden nicht wiedergegeben.